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Zufahrtsregelungen bei Standpartys

Zufahrt zum Messegelände bei Standpartys

Diese Seite erklärt Ihnen übersichtlich und verständlich, wie die Zufahrt zum Messegelände im Rahmen einer Standparty geregelt ist. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise, damit die Zufahrt reibungslos verläuft.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Maximal 5 Fahrzeuge pro Standparty
  • Einfahrt ab 16:00 Uhr, Ausfahrt spätestens bis 07:00 Uhr am Folgetag
  • Zufahrt nur für Service‑ und Logistikfahrzeuge
  • Keine Besucher‑ oder Gäste‑PKW auf dem Messegelände
  • Vorab-Anmeldung der Fahrzeuge erforderlich

Welche Fahrzeuge dürfen zur Standparty einfahren?

Zur Unterstützung Ihrer Standparty sind ausschließlich Fahrzeuge erlaubt, die für die Organisation und Durchführung notwendig sind, z. B. für Catering, Technik oder Künstler.

Zugelassene Fahrzeugtypen

Sie können bis zu fünf Fahrzeuge anmelden:

  • Pkw
  • Transporter bis 3,5 t
  • Lkw bis 7,5 t ohne Anhänger

Nicht zugelassen

  • Fahrzeuge über 7,5 t (z. B. 40-Tonner)
  • Besucher oder Gäste

Wichtig: Die Zufahrt dient ausschließlich der Logistik – nicht dem Parken. Ihre Gäste parken am besten im Parkhaus Rebstock und nutzen den Shuttle-Bus zum Messegelände.

Wann ist die Ein- und Ausfahrt möglich?

Zeitpunkt Regelung
ab 16:00 Uhr Einfahrt der angemeldeten Fahrzeuge möglich
während der Standparty Fahrzeuge dürfen auf dem Gelände verbleiben, sofern sie angemeldet sind
bis spätestens 07:00 Uhr Alle Fahrzeuge müssen das Messegelände verlassen haben

Bitte planen Sie Ihre Logistik so, dass diese Zeitfenster eingehalten werden.

Wo darf ich auf dem Gelände parken und was ist noch wichtig?

  • Be- und Entladen sowie Parken ist nur in den Ladezonen hinter den Messehallen gestattet – nicht im Veranstaltungsbereich.
  • Beachten Sie zudem, dass der Aufbau für die Standparty außerhalb Ihres Standes während der Messezeiten nicht gestattet ist!

Wie beantrage ich eine Zufahrtsgenehmigung?

Bitte beantragen Sie Ihre Zufahrtsgenehmigungen rechtzeitig über unser Online-Formular.
Folgende Angaben werden für die Ausstellung benötigt:

  • Angaben zur Person bzw. Firma, die die Zufahrt benötigt (z. B. Caterer, Band/DJ, Versorgungsfahrzeug)
  • Fahrzeugart (Pkw, Transporter, Lkw bis 7,5 t ohne Anhänger)
  • Kfz-Kennzeichen (ggf. inkl. Anhänger)
  • Ansprechpartner mit Handynummer – idealerweise die Nummer des Fahrers
  • Postanschrift, an die die Einfahrtscheine versendet werden sollen
  • Angaben zu Versorgungsfahrzeugen (z. B. Kühlfahrzeuge) sowie ggf. benötigte Anschlüsse für Strom oder Wasser. Wenn Strom erforderlich: Bitte die genaue Anschlussart angeben

Kurzfristige Anlieferungen – was ist erlaubt?

Manchmal lässt sich nicht alles im Voraus planen. Für kurzfristige Anlieferungen gilt:

  • Zeitfenster: Eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn bis 17:30 Uhr (bei einem Messeschluss um 18:00 Uhr)
  • Hinterlegung einer Kaution von 100 € in bar am Zufahrtstor
  • Rückerstattung bei Ausfahrt innerhalb einer Stunde
  • Bei Überschreitung der Frist verfällt die Kaution