Warnung vor inoffiziellen Ausstellerverzeichnissen
Wir möchten Sie darüber informieren, dass von zahlreichen Anbietern sogenannte „inoffizielle Ausstellerverzeichnisse“ herausgegeben werden. Unter dem Betreff „Datenkontrolle“ bzw. „data update“ versuchen diese Unternehmen Sie als Kunden für das von ihnen herausgegebene Ausstellerverzeichnis zu gewinnen.
Diese haben mit dem offiziellen Ausstellerverzeichnis der Messe Frankfurt nichts zu tun. Über Ihre Zulassung als Aussteller zu einer unserer Messeveranstaltungen ist sichergestellt, dass Sie im offiziellen Ausstellerverzeichnis und in den Online-Medien erscheinen.
Auf der Homepage des AUMA, des Ausstellungs- und Messeausschusses der Deutschen Wirtschaft e.V., finden Sie weitere Informationen sowie einen Musterantwortbrief, mit dem Sie auf eine Rechnung von Anbietern sogenannte „inoffizieller Ausstellerverzeichnisse“ reagieren können.
Versandhinweis: Sie wollen Material oder Unterlagen per Kurier*in an Ihren Stand senden?
Dann möchten wir Sie bitten, Ihre Sendungen wie unten abgebildet zu adressieren. Damit gewährleisten Sie eine reibungslose Zustellung. Ansonsten kann es zolltechnisch zu Verspätungen bei der Zustellung an Ihren Messestand geben.
Firma Mustermann
Stand: Halle/Ebene/Gang/Stand-Nr./Veranstaltung (z. B.: 8.0 D25 Ambiente)
in Messe Frankfurt GmbH
Ludwig-Erhard-Anlage 1
60327 Frankfurt am Main
WLAN auf Messen - Ein Leitfaden der Messegesellschaften in Deutschland
Der mobile Zugang zum Internet ist heute eine Notwendigkeit und Selbstverständlichkeit. WLAN ist eine unverzichtbare Technologie der drahtlosen Datenübertragung, an die praktisch alle mobilen Endgeräte weltweit angekoppelt werden können.
Es ist uns deswegen sehr wichtig, eine gute WLAN-Versorgung auf dem Messegelände sicherzustellen.
Auf dieser und der folgenden Seite informieren wir Sie über einige grundsätzliche Regeln, die dazu beitragen, WLAN-Systeme auf Messen leistungsfähig und störungsfrei zu betreiben. Wir bitten Sie, sich mit diesen Regeln vertraut zu machen.
Ähnlich wie im Straßenverkehr ist es in WLAN-Systemen nötig, einige Regeln zu formulieren, damit jede/r Verkehrsteilnehmer*in mit maximaler Effizienz und unbeschadet sein/ihr Ziel erreicht. Diese Regeln beziehen sich auf WLAN-Sender (Access Points), die Sie möglicherweise an Ihrem Stand selbst zu installieren planen oder mobil einsetzen möchten. Wir bitten Sie auch in Ihrem eigenen Interesse, diese Regeln einzuhalten.
Dies ist wichtig, weil WLAN-Sender ein gemeinsames Medium nutzen, das durch physikalische Gegebenheiten limitiert ist – die Ausbreitung elektromagnetischer Wellen in der Luft. Diese Wellen können sich überlagern und damit gegenseitig stören mit der Folge, dass am Ende kein Signal mit der erforderlichen Qualität bei der/dem Empfänger*in ankommt. Um im Bild des Straßenverkehrs zu bleiben: Die WLAN-Signale breiten sich wie Autos auf einer dreispurigen Autobahn aus. Es ist sinnvoll, dass Verkehrsteilnehmer*innen jeweils eine Spur nutzen, und es gibt Stau, wenn zu viele Autos gleichzeitig auf der Autobahn unterwegs sind.
Daher gilt auf allen Messeplätzen in Deutschland:
- WLAN-Sender dürfen nur im 2,4 GHz-Bereich senden, nicht im 5 GHz-Bereich.
Diese Einstellung können Sie im Konfigurationsmenü Ihres Access Points wählen. - WLAN-Sender dürfen nur in den Kanälen 1,6 oder 11 senden.
Diese Einstellung können Sie im Konfigurationsmenü Ihres Access Points wählen. - Die Sendeleistung Ihres WLAN-Senders darf an der Standgrenze nicht mehr als -80 dBm betragen.
Die Sendeleistung können Sie über das Konfigurationsmenü einstellen. Der Ort des Access Points auf Ihrem Stand beeinflusst natürlich, wie stark das Signal an der Standgrenze noch ist. - Die SSID, das ist die Kennung Ihres Access Points, muss in den ersten Zeichen Ihre Standnummer beinhalten (z.B. H4.0 B42).
So lässt sich einfach klären, ob ein Access Point unangemessen konfiguriert ist – ein Gebot der Fairness. Denn selbstverständlich möchten Sie, dass sich auch Ihre Standnachbarn genauso an die Regeln halten wie Sie selbst. Möglich ist auch, dass Sie den Access Point so konfigurieren, dass er keine sichtbare SSID sendet. - Kanal-Bündelung (Channel Bonding) ist nicht gestattet.
- Andere Sender als WLAN-Sender sind grundsätzlich nicht gestattet, sie können die Nutzsignale massiv stören.
Sollten Sie in Ihren Exponaten andere Sender verwenden, dann sprechen Sie uns bitte rechtzeitig an. Für WLAN-Sender in Exponaten gelten selbstverständlich die formulierten Regeln.
Wir sind überzeugt, dass es für alle hilfreich ist, gleiche „Verkehrsregeln“ für die Nutzung von eigenen Access Points auf den Messeplätzen in Deutschland aufzustellen und deren Einhaltung einzufordern. Aufwändige Umkonfigurationen und Unklarheiten bei der Nutzung Ihrer Access Points lassen sich so frühzeitig vermeiden.
Ihre Messegesellschaften halten Formulare zur Anmeldung Ihres Access Points bereit. Bitte reichen Sie diesen Bogen rechtzeitig ein, er hilft sicherzustellen, dass diese Regeln von allen eingehalten werden.
Wenn Sie Fragen haben oder technische Unterstützung benötigen, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Messegesellschaft auf.
Eine grundsätzliche Empfehlung halten wir darüber hinaus für Sie bereit: Die WLAN-Infrastruktur in den Hallen der deutschen Messeplätze ist vielfach so gut ausgebaut, dass Sie dieses WLAN-Signal auch für Ihre Zwecke nutzen können. Lassen Sie sich von Ihrer Messegesellschaft dazu beraten.
Und abschließend weisen wir darauf hin, dass der Verkehr im WLAN ebenso unberechenbar bleibt wie auf unseren Autobahnen – er hängt von der Anzahl der Nutzer*innen ebenso ab wie vom Standbau in den Hallen, beides ist auf Messen nicht beeinflussbar. Wenn Sie darauf angewiesen sind, dass Ihr Stand oder Ihre Exponate mit einer garantierten Bandbreite versorgt werden, ist ein leitungsgebundener Zugang zum Datennetz noch immer die beste Option.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Messegesellschaften in Deutschland