Akkreditierungsrichtlinien der Messe Frankfurt GmbH

Gültig für alle nationalen und internationalen Redakteure und Fotografen der Tages- und Fach-Presse sowie aller elektronischen Medien, inklusive Internet.

Eine Presseakkreditierung zu den Eigenveranstaltungen der Messe Frankfurt Exhibition GmbH erhalten:

1. Inhaber eines gültigen Presse-Ausweises

2. Journalisten und Fotografen,

  • die sich mit schriftlichem Auftrag einer Redaktion (Originalbriefkopf, keine Kopie, mit Anschrift und Telefonnummer) oder Belegen mit aktuellem Datum (nicht älter als zwei zurückliegende Ausgaben) und Namenskennzeichnung legitimieren können
  • die ein Impressum vorlegen, in dem sie aufgeführt sind
  • deren journalistische Tätigkeit aus Honorarverträgen/-abrechnungen, hervorgeht. Bei Autoren ist die Vorlage eines aktuellen Buchtitels und der Bezug zur jeweiligen Messe erforderlich.

3. Personen, die nachweisen können, dass sie Pressearbeit für eine Behörde oder Institution betreiben sowie Pressesprecher (ebenso der ausstellenden Firmen).

4. Personen, die für gemeinnützige Zwecke Presseinformationen benötigen, wenn sie dies durch eine schriftliche Bescheinigung der Institution dokumentieren können. 

5. Vertreter von Jugendpresseorganisationen oder Schülerzeitungen erhalten gegen Vorlage eines Beleges einmalig eine Tageskarte / Gastkarte. Gleiches gilt für Praktikanten und Volontäre, die in Begleitung eines Redakteurs die Messe besuchen.

6. Mitglieder von Fachpresse-Vereinigungen, die im Rahmen der Messeveranstaltungen der Messe Frankfurt Exhibition GmbH anerkannt sind.

Keine Akkreditierungsgrundlage sind:

  • Visitenkarten
  • Einladungen von Ausstellern zu Presse- oder sonstigen Terminen
  • Hausausweise einer Sendeanstalt, Redaktion oder Firma.

Hinsichtlich der Akkreditierungsbedingungen kann die Messe Frankfurt GmbH jederzeit ihr Hausrecht ausüben!

Stand: Juni 2008

Download: Akkreditierungsrichtlinien (PDF, 24 kB)
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